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DGUV hat im Jahr 2025 bedeutende Änderungen eingeführt

Einleitung

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat im Jahr 2025 bedeutende Änderungen eingeführt, um den Arbeitsschutz an die modernen Anforderungen der Arbeitswelt anzupassen. Diese Reformen betreffen insbesondere die DGUV Vorschrift 2, die die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in Betrieben regelt.


1. Überarbeitung der DGUV Vorschrift 2

Die DGUV Vorschrift 2 wurde umfassend überarbeitet und ist seit dem 1. April 2025 schrittweise in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen umfassen:mittelstandsschutz.de

  • Digitale Beratung: Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit dürfen nun bis zu einem Drittel ihrer Regelbetreuung telefonisch oder online durchführen, sofern zuvor eine persönliche Begehung des Betriebs stattgefunden hat. In bestimmten Fällen kann dieser Anteil auf bis zu 50 % erhöht werden. Bghm+5SAT Compliance Service Provider+5Demostore+5

  • Erweiterung des Fachkräftepools: Neben Ingenieurinnen und Ingenieuren können nun auch Absolventinnen und Absolventen aus Bereichen wie Arbeitspsychologie, Biologie oder Ergonomie als Fachkräfte für Arbeitssicherheit tätig werden. Demostore

  • Fortbildungspflicht: Ab dem 1. Januar 2028 müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in ihrem jährlichen Bericht absolvierte Fortbildungen nachweisen. Demostore+1SAT Compliance Service Provider+1

  • Anpassung der Betreuungsgruppen: Die Zuordnung der Betriebe zu Betreuungsgruppen wurde überarbeitet, um eine praxisnähere und verständlichere Anwendung zu ermöglichen. mittelstandsschutz.de+2SAT Compliance Service Provider+2Demostore+2


2. Gesetz zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung

Am 28. August 2024 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Unfallversicherung beschlossen. Ziel ist es, das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung an die veränderte Lebens- und Arbeitswelt anzupassen und auf neue Schutzbedarfe zu reagieren. Das Gesetz soll Verwaltungsverfahren beschleunigen und bürokratische Lasten abbauen. energie-bkk.de+1BMAS+1BMAS+1Deutscher Bundestag+1


3. Einführung neuer Berufskrankheiten

Zum 1. April 2025 wurden drei neue Krankheiten in die Berufskrankheitenliste aufgenommen. Diese Erweiterung soll den veränderten Arbeitsbedingungen und neuen Erkenntnissen in der Arbeitsmedizin Rechnung tragen. BMAS


Fazit

Die aktuellen Änderungen in der gesetzlichen Unfallversicherung und der DGUV Vorschrift 2 spiegeln den Wandel in der Arbeitswelt wider. Sie bieten Unternehmen mehr Flexibilität bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen und stärken gleichzeitig die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.

Aktuelle Gesetzeslage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – Stand 2025

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